Stiftungsorgane
Das Kuratorium
- Das Kuratorium legt die Grundsätze für die Arbeit der Stiftung
und für die Verwaltung des Stiftungsvermögens fest,
beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel,
wählt den Vorstand und genehmigt die Jahresrechnung.
Der Vorstand
- Der Vorstand verwaltet die Stiftung, insbesondere das
Stiftungsvermögen, stellt den Wirtschaftsplan und den
Jahresabschluss auf und erstellt jährlich einen Bericht
über die Erfüllung des Stiftungszweckes.