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Stiftungsorgane

Das Kuratorium

  • Das Kuratorium legt die Grundsätze für die Arbeit der Stiftung
    und für die Verwaltung des Stiftungsvermögens fest,
    beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel,
    wählt den Vorstand und genehmigt die Jahresrechnung.  


Der Vorstand

  • Der Vorstand verwaltet die Stiftung, insbesondere das
    Stiftungsvermögen, stellt den Wirtschaftsplan und den
    Jahresabschluss auf und erstellt jährlich einen Bericht
    über die Erfüllung des Stiftungszweckes.  

Satzung der Stiftung Hahnenklee

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